Die Auszahlungsphase

Frühestens ab dem 60 Lebensjahr

In der Regel beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben. Als versicherte Person können Sie Leistungen aber schon mit 60 Jahren beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei einem Rentenbeginn mit 65.

Die Leistungen aus Rürup-Rentenverträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.

Vorsorge auch für die Familie

Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.

Die Ansprüche aus einer Rürup-Altersvorsorge dürfen ebenso wie Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden. Ebenso ist die Auszahlung in einem Einmalbetrag nicht möglich. Ab dem Jahr 2040 werden erstmals ausgezahlte Rürup-Renten in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.