Die steuerliche Förderung bei der Rürup-Rente

So funktioniert die Förderung

Die Rürup-Rente wird von Vater Staat steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dies können bei Ledigen bis zu 20.000 Euro im Jahr sein. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf insgesamt maximal 40.000 Euro.

Seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2025 gilt eine Übergangsregelung: In dieser ist geregelt, dass Sie ausgehend vom Jahr 2005 zunächst 60% Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung (höchstens 12.000 Euro bzw. 24.000 Euro bei Verheirateten) steuerlich geltend gemachen werden können. In den folgenden Jahren steigt der Anteil von anfangs 60 % jährlich um 2 %.

Im Jahr 2008 können 66% steuerlich geltend gemacht werden, 2009 sind es 68% und im Jahr 2010 sind es 70%.

Im Jahr 2025 können Ihre Rürup-Beitrage dann zu 100% berücksichtigt werden bis die Grenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare erreicht ist.

Zu beachten ist, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.