Die Rürup-Rente ist insolvenzsicher
Privatvorsorge auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet
Wer arbeitslos wird oder in einem anderen Hilfebezug steht kann dazu verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf ALG II geltend gemacht werden kann. Dabei müssen Bankguthaben, ein Wertpapierdepot und in bestimmten Grenzen auch Kapitallebensversicherungen bis zu einer gewissen Grenze aufgebraucht werden.
Dies gilt jedoch nicht für die steuerlich geförderte Privatvorsorge. Produkte der Rürup-Rente werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit voll erhalten.
Ebenso ist in einer Rürup-Rente angespartes Kapital insolvenzsicher. Die Rürup Rente ist ja insbesondere für Selbständige gedacht. Sollte eine Firma Insolvenz anmelden müssen und der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen
dann kann nicht auf die Rurüp-Rente zugegriffen werden.