Rürup Rentenversicherung
Rürup - Rente für Freiberufler und Selbständige
Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt und ähnelt in den Grundzügen der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr wird eine monatliche Rentenzahlung zugesichert.
Ebenso wie die gesetzliche Rente ist die Rürup Rentenversicherung nicht sehr flexibel. Sie kann nicht beliehen, nicht vererbt, nicht veräußert, nicht übertragen und nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Wer mit diesen Einschränkungen leben kann wird belohnt, denn ein hoher Teil der Rürup Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Eine Rürup Rentenversicherung ist vor allem für Selbstständige und freiberuflich Tätige interessant. Denn dieser Personenkreis ist bei der Riester Rente nicht förderfähig und kann ansonsten für Beitragszahlungen in eine private Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten.
Staatliche Förderung = Abzug als Sonderausgabe
Ein großer Teil der eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Förderquote steigt jährlich um 2% bis ins Jahr 2025 an. Dann können schließlich 100% der Beitrage von der Steuer abgesetzt werden können.
Der Sonderausgabenabzug bei der Rürup Rente ist wie folgt gestaffelt:
Jahr 2008 = 66%
Jahr 2009 = 68%
Jahr 2010 = 70%
Jahr 2011 = 72%
Jahr 2012 = 74%
Jahr 2013 = 76%
Jahr 2014 = 78%
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Jahr 2025 = 100%