Zwei Einzelverträge oder ein Partnervertrag?
Die Risikolebensversicherung für mehr als nur eine Person.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten nicht nur Kapitallebensversicherungen sondern auch Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben an.
Mit der Lebensversicherung auf verbundene Leben versichern sich zwei Personen in einem einzigen Vertrag statt zwei Einzelnverträgen. Wenn einer der Versicherten stirbt wird die vereinbarte Todesfallleistung an den Überlebenden ausgezahlt.
Dies kann für Eheleute sinnvoll sein oder auch für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben. Damit gemeinsam eingegangene finanzielle Verpflichtungen nach dem Tod des Partners getilgt werden können, ohne dass der Verbleibende in finanzielle Schwierigkeiten gerät.