So funktioniert die staatliche Förderung
Zulagen und Steuervorteile bei Riester
Die Förderung der Riester-Rente besteht aus 2 Teilen. Und zwar setzt sich die Altersvorsorgezulage aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen
Jedes Jahr werden dem Riester-Rentenvertrag zusätzlich zu dem selbst eingezahlten Betrag eine staatliche Förderung in Form einer Altersvorsorgezulage gutgeschrieben. Zusätzlich kann sich ggf. ein Steuervorteil im Rahmen des Abzugs der Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung ergeben. Das Finanzamt prüft ob sich über die Zulagenförderung hinaus ein weiterer Steuervorteil ergibt
Die Grundzulage beträgt 154 Euro und je Kind weitere 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 Euro. Anspruch auf die Kinderzulage besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde. Steuerlich absetzbar sind maximal 2.100 Euro im Jahr.
Förderung bis über 90 Prozent
Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung zwischen 30 bis zu über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.