Riester-Rente und arbeitslos?
Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt
Wer für längere Zeit arbeitslos wird kann verpflichtet werden seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, wenn diese einen bestimmten Betrag übersteigen bevor ein Anspruch auf Unterstützung entsteht.
Das gilt ggf. für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen. Dies gilt aber nicht für die staatliche geförderte Altersvorsorge in Form einer Riester Rente. Denn die Ansprüche aus Riester-Verträgen sind auch bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt soweit sie gefördert aufgebaut wurden.