Muss ich meine private Rente versteuern?

Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen. Die Beiträge zu Ihrer privaten Rentenversicherung bestreiten Sie demnach bei neu abgeschlossenen Verträgen aus Ihrem Nettoeinkommen.

Dies muss aber nicht zwangsläufig ein Nachteil sein, denn von späteren Rentenzahlungen wird dann nur noch ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig steuerliche Vorteile.

Sonderfall Kapitalauszahlung

Wenn Sie eine private Rentenversicherung mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Rentenpolice nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.

Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von 12 Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.